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Datenerfassung verbessern

12.07.2021

Die Daten, auf deren Basis das RKI und DIVI e.V. die bevölkerungsweiten Maßnahmen ableiten, sind unzureichend und ungeeignet für eine Maßnahmensteuerung. Es muss für eine 4. Welle und weitere Wellen von Corona Infektionen eine präzise Datenerfassung auf amtlich angeordneter Basis erfolgen.

Ich stelle eine Liste der dringend zusätzlich benötigten Daten zur Verfügung, damit der Bundesgesundheitsminister eine Erweiterung in der DIVI Intensivregisterverordnung umgehend beschließen kann.

Es handelt sich um Datenfelder, die bisher NICHT amtlich erfasst werden. Aus meiner Sicht ist dies unverantwortlich, zumal die Datenerfassung innerhalb von 48h im Verordnungswege von Minister Spahn einfach verbessert werden kann.

Die hier bezeichneten neuen und zusätzlichen Datenerfassungsvorschläge werde ich zukünftig noch erweitern und verändern.

a) Normalstation der Krankenhäuser

  1. Anzahl der betreibbaren Betten auf Normalstation
  2. Anzahl der belegten Betten auf Normalstation
  3. Anzahl der mit COVID19 belegten Betten auf Normalstation
  4. Anzahl der Neuaufnahmen ins Krankenhaus mit positivem Test
    1. Impfstatus
    2. Altersgruppe

UNTERSCHEIDUNG der FÄLLE

  1. Anzahl am Tag einverlegte Fälle aus anderen Krankenhäusern
  2. Anzahl am Tag quarantänisierte Fälle auf Normalstation
  3. Anzahl am Tag „Verdachtsfälle“

GESAMTZAHLEN

  1. Gesamtanzahl C19 Fälle seit Beginn
  2. Gesamtanzahl verschiedene Patienten seit Beginn
  3. Gesamtanzahl nur quarantänisierte Fälle seit Beginn

Zu 4. und 8.: Es werden Menschen aus beengten Wohnverhältnissen in Krankenhäusern quarantänisiert. Diese sollen zahlenmässig erfasst werden.

  1. Anzahl Weg-Verlegungen C19 Patienten auf Intensivstation 
  2. Anzahl Rück-Verlegungen von Intensivstation auf Normalstation
  3. C19 Patienten nach Hause entlassen 
    1. Impfstatus
    2. Altersgruppe
  4. Anzahl C19 Patienten gestorben auf Normalstation 
    1. Impfstatus
    2. Altersgruppe

b) Intensivstationen der Krankenhäuser

  1. Es dürfen grundsätzlich nur sofort betreibbare Betten gemeldet werden
  2. Die Notfallreservedefinition sowie die Anzahl der gemeldeten Betten in die Nottfallreserve soll ab sofort zusätzlich amtlich erhoben werden
  3. Anzahl C19 Patienten auf Intensivstation – zusätzlich 
    1. Impfstatus inkl. Altersgruppe
  1. Anzahl C19 Patienten gestorben auf Intensivstation 
    1. Impfstatus inkl. Altersgruppe
  1. Anzahl Fälle gesplittet nach folgenden Kriterien: 
  • Anzahl keine Beatmung notwendig
  • Anzahl nicht-Invasive Beatmung notwendig
  • Anzahl invasive Beatmung notwendig
  • Anzahl Ecmo notwendig

Begründung zu a) und b) In der Regel kommt es bei C19 zunächst zu einem Anstieg der Belegung auf Normalstation, da C19 statistisch erst zwischen dem 4. und 10. Tag zur Verschlechterung und damit zur Notwendigkeit der intensivmedizinischen Betreuung führt. Ein zusätzliches Monitoring der stationären Neuaufnahmen und mit C19 belegten Normalstationen ermöglicht uns eine frühere und bessere Prognose von ggf. auftretenden Belastungsspitzen mit Möglichkeiten durch gezielte Maßnahmen gegenzusteuern. 

c) für Gesamtprognose zudem einmalige Abfrage aller meldenden Standorte bezüglich materieller Austattung: 

  1. Wieviele Betten sind vorhanden, also bei theoretisch mit maximaler Personalausstattung (zur Not durch Hilfe von Bundeswehr oder externe Kräfte betreibbar?
  2. Wieviele Beatmungsgeräte welchen Typs sind vorhanden?
  3. Wieviele ECMO- /Hämofiltrations-/Dialysemaschinen sind vorhanden?
  4. Wieviele mobile Monitore sind vorhanden?

Begründung: Im Falle eines Hotspots könnte man durch Personalumverteilung so die maximal vorhandenen materiellen Ressourcen bestmöglich nutzen. Zudem könnte man, falls ein Standort/Meldebereich dauerhaft eine hohe Diskrepanz zwischen Ausstattung und betreibbarer Betten (z.B. aufgrund anhaltendem Personalmangel/Krankenstand) meldet, regulierend eingreifen

d) Erfassung der Alterstruktur, Geschlecht, C19-Impfstatus und Nebendiagnosen der Hospitalisierten Patienten am besten bei Neuaufnahme, Entlassung und Tod

Begründung: Verbesserung der Prävention um Hospitalisierung und Tod zu vermeiden

e) qualitätssichernde Maßnahmen: 

  1. Wie ist die Symptomverteilung der Patienten? 
  2. Wieviele der stationär aufgenommenen Patienten mit positivem Test haben klinisch eine Pneumonie und wie ist der Verlauf? 
  3. Ggf. Übermittlung von QM-Bögen (wie z.B. BQS Pneu) 

Begründung: Verbesserung der Versorgung durch Qualitätssicherung und Fehlermanagement

RKI – Erweiterung der amtlichen Erfassung

a) Erfassung der Krankheitssschwere der täglichen Neumeldung und Unterteilung in folgende Subgruppen: 

1. Asymptomatische Patienten

2. Leichte Verläufe (Erkältungssymptomatik)

3. Schwere Verläufe (Klinisch Pneumonie mit Hospitalisierung)

4. Kritische Verläufe mit Sepsis

b) Bildung einer randomisierten Bevölkerungkohorte mit ca 10.000 Bürgern allen Alters: 

Erfassung des Impf- und Antikörperstatus und regelmäßige Kontrolle (z.B. durch Tests) wie viele davon im Laufe einer möglichen 4. Welle einen positiven PCR-Test bekommen, wie viele davon wie schwer an COVID19 erkranken und deswegen das Gesunheitssystem in Anspruch nehmen. In Kombination mit dem Sentinelprogramm der Hausärzte könnte man so die Influenza- und COVID19-Entwicklung abschätzen und könnte über die epidemiologische Prävalenz noch genauere Aussagen treffen, als durch die Inzidenz pro 100.000. Dies ergibt sich aus der Tatsache dass ein Abschätzen der Dunkelziffer und der Inzidenz durch die Menge der Tests und deren Verfügbarkeit limitiert ist. Durch eine Testkohorte könnten statistisch signifikante Rückschlüsse auf die Gesamtbevölkerung bei relativ überschaubarem Testaufwand getroffen werden und auch ein Durchbrechen der Impfimmunität durch mögliche Mutanten/Virusvarianten rechtzeitig erkannt werden. 

Wichtiger Zusatz:

Eine vor der Veröffentlichung mögliche Vormanipulation von erhobenen Daten durch RKI oder DIVI muss sofort verhindert werden, um mehr Menschenleben zu retten.